Winterdienst
Leistungsbeschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde HerxheimSpezielle Hinweise für die VG Herxheim:
Ortsgemeinde Herxheim
https://www.vg-herxheim.de/rathaus/ortsrecht/satzungen/og-herxheimOrtsgemeinde Herxheimweyher
https://www.vg-herxheim.de/rathaus/ortsrecht/satzungen/og-herxheimweyherOrtsgemeinde Insheim
https://www.vg-herxheim.de/rathaus/ortsrecht/satzungenOrtsgemeinde Rohrbach
https://www.vg-herxheim.de/rathaus/ortsrecht/satzungen/og-rohrbachTeaser
Glatte Straßen und dicht beschneite Fußwege stellen nicht nur eine Unfallgefahr dar, sie können auf lange Sicht auch Beschädigungen am Gestein hervorrufen. Umso wichtiger ist eine effektive Räumung durch den Winterdienst.
Rechtsgrundlage
Kurztext
Der Winterdienst hat entweder durch die Gemeinde oder durch die Grundstücksbesitzer oder -eigentümer zu erfolgen. Er garantiert ein sicheres Begehen und Befahren von Gehwegen und Straßen durch Streuen und Räumen bei Schnee und Glatteis.
Typisierung
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